Liebe Bahn ...
Bei der Betrachtung meiner DB-Fahrkarte fällt mir auf, im Fahrpreis sind 19% Mehrwertsteuer enthalten, bei der Sitzplatzreservierung kommt die Mehrwertsteuer jedoch nicht vor.
Daher frage ich mich:
- Sind Platzreservierungen nicht mehrwertsteuerpflichtig?
- Auf welcher Rechtsgrundlage?
Im Umsatzsteuergesetz finde ich nichts dergleichen.
Daher an dieser stelle die Frage an die Kollegen in der Pressestelle der Deutschen Bahn:
- Sind Sitzplatzreservierungen nicht mehrwertsteuerpflichtig?
- Wenn JA, auf welche Grundlage?
- Wenn NEIN, welcher Steuersatz findet Anwendung?
- 7 %
- 19 %
- Wenn NEIN, wieso bekomme ich die Mehrwertsteuer nicht ordentlich ausgewiesen?
Vielen dank im Voraus!