Liebe Bahn ...

Pünktlicher als die Polizei erlaubt …
Pünktlicher als die Polizei erlaubt …

Bei der Betrachtung meiner DB-Fahrkarte fällt mir auf, im Fahrpreis sind 19% Mehrwertsteuer enthalten, bei der Sitzplatzreservierung kommt die Mehrwertsteuer jedoch nicht vor.

Daher frage ich mich:

  • Sind Platzreservierungen nicht mehrwertsteuerpflichtig?
  • Auf welcher Rechtsgrundlage?

Im Umsatzsteuergesetz finde ich nichts dergleichen.

Daher an dieser stelle die Frage an die Kollegen in der Pressestelle der Deutschen Bahn:

  1. Sind Sitzplatzreservierungen nicht mehrwertsteuerpflichtig?
  2. Wenn JA, auf welche Grundlage?
  3. Wenn NEIN, welcher Steuersatz findet Anwendung?
    1. 7 %
    2. 19 %
  4. Wenn NEIN, wieso bekomme ich die Mehrwertsteuer nicht ordentlich ausgewiesen?

Vielen dank im Voraus!