Bye bye Nebenkostenprivileg
Mancher Mieter mag sich darüber gewundert haben, dass der Vermieter einen Breitbandkabelanschluss auch dann pauschal in Rechnung stellen darf, wenn er ihn gar nicht nutzt. Doch das wird sich bald ändern. Fernsehen ist natürlich nach wie vor erlaubt.
Ist Fernsehen das Lieblingshobby der Deutschen? In die Röhre gucken oder genauer: Fernsehen schauen. Laut Statistik sitzen Menschen ab drei Jahren durchschnittlich 195 Minuten täglich vor dem Bildschirm. Bewegte Bilder können das Leben bunter machen und für Unterhaltung und Information sorgen. Wichtig ist, dass es auch Spaß macht.
Die Fernsehnutzung verschiebt sich
Nachdem das geklärt ist, kommen wir nun zu den Kosten. Zunächst fällt einem der opulente Rundfunkbeitrag ein, mit dem die öffentlich-rechtlichen Sender den Zuschauer zur Kasse bitten. Jeder Haushalt muss monatlich 18,36 Euro zahlen, unabhängig davon, ob die entsprechenden Programme genutzt werden. Im Gegensatz dazu sind private TV-Sender kostenlos und finanzieren ihr Angebot durch Werbeeinnahmen oder bieten gegen eine geringe Gebühr einen Streamingdienst an.
Das Nebenkostenprivileg vor dem Aus
Umso erfreulicher ist es, dass über 10 Millionen Mieter bald an anderer Stelle Geld einsparen können. Vielleicht hat der eine oder andere Mieter bei der Überprüfung seiner Nebenkostenabrechnung bereits festgestellt, dass der Vermieter ihm einen Breitbandkabelanschluss pauschal in Rechnung stellen darf, auch wenn dieser nicht genutzt wird.
Hauseigentümer und Hausverwaltungen haben in der Vergangenheit oft Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt über ein Sammelinkasso. Einzelne Mieter oder Wohnungseigentümer bezahlen die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an die Hausverwaltung. Diese leitet das Geld an die Kabelnetzbetreiber weiter.
Diese Regelung gilt nicht nur für den Fernsehempfang, sondern auch für Internet- und Telefonanschlüsse. Die gesetzliche Regelung findet man unter Paragraf 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung. Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt im Juli 2024 endgültig weg. Vermieter dürfen die Gebühren des Kabelfernsehens als Nebenkosten mit ihren Mietern dann nicht mehr abrechnen.
Ab dem 1. Juli 2024 steht allen Mietern frei, wie sie fernsehen.
Das entsprechende Gesetz gilt bereits seit Ende 2021 für Neuabschlüsse von Mietverträgen. Bestehende Verträge haben jedoch noch eine Übergangsfrist. Wenn der Mieter in Zukunft kein Kabel-TV mehr nutzen möchte und stattdessen über das Internet, Satellit oder Antenne schauen will, muss der Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss tragen. Freiwillig kann man weiterhin per Kabel fernsehen. Laut der Verbraucherzentrale ist dies auch kostengünstig. Der Kabelanschluss für den Einzelnutzervertrag darf sich demnach um höchstens 2 bis 3 Euro verteuern und kostet dann etwa 8 bis 10 Euro pro Monat.